(gemäß §6 Abs. 1 der Vereinssatzung)
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Der festgesetzte Beitrag tritt zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
- Jahresbeiträge:
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe |
1 | Ordentliches Mitglied | 20 Euro |
2 | Ordentliches Mitglied während des Studiums und im ersten Jahr nach dem Studienabschluss | 5 Euro |
3 | Förderndes Mitglied | 20 Euro |
- Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Verein neben den Spenden wesentlich auf die
Beitragszahlung seiner Mitglieder angewiesen. Der Jahresbeitrag ist daher für jedes
Geschäftsjahr spätestens bis zum 01.04. zu entrichten. - Mitglieder entrichten ihren Beitrag in bar oder auf das Beitragskonto.
Kontoinhaber: | Magdeburger Kybernetiker e.V. |
IBAN: | DE15 8306 5408 0004 7718 85 |
BIC: | GENODEF1SLR |
Name der Bank: | Deutsche Skatbank |
Verwendungszweck: | Mitgliedsbeitrag |