Beitragsordnung

(gemäß §6 Abs. 1 der Vereinssatzung)

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Der festgesetzte Beitrag tritt zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
  3. Jahresbeiträge:
BeitragsklasseMitgliedsformBeitragshöhe
1Ordentliches Mitglied20 Euro
2Ordentliches Mitglied während des Studiums und im
ersten Jahr nach dem Studienabschluss
5 Euro
3Förderndes Mitglied20 Euro
  1. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Verein neben den Spenden wesentlich auf die
    Beitragszahlung seiner Mitglieder angewiesen. Der Jahresbeitrag ist daher für jedes
    Geschäftsjahr spätestens bis zum 01.04. zu entrichten.
  2. Mitglieder entrichten ihren Beitrag in bar oder auf das Beitragskonto.
Kontoinhaber:Magdeburger Kybernetiker e.V.
IBAN:DE15 8306 5408 0004 7718 85
BIC:GENODEF1SLR
Name der Bank:Deutsche Skatbank
Verwendungszweck:Mitgliedsbeitrag